GSW-Freizeitstätten: SPD-Fraktion erteilt Prüfauftrag an die Stadtverwaltung
In der kommenden Ratssitzung am 10.12.2015 wird der Rat der Stadt Bergkamen u.a. über einen Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Weiterführung von Freizeiteinrichtungen der GSW entscheiden:
„Wir halten den Neubau eines gemeinsamen Zentralbades für die Städte Kamen und Bergkamen unter Aufgabe aller vorhandenen Wasserflächen – insbesondere unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Schulen und Vereine aus Bergkamen und Kamen – für nicht umsetzbar“ macht Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer deutlich.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen hohen Jahresverluste der bestehenden Freizeiteinrichtungen ist der Rat der Stadt Bergkamen gefordert, über die Zukunft der Freizeiteinrichtungen zu entscheiden.
Aktuell liegen den Ratsfraktionen durch einen beauftragten Gutachter ermittelte monetäre Auswirkungen verschiedener Varianten (Weiterführung der bisherigen Freizeiteinrichtungen, Neubau eines gemeinsamen Zentralbades mit der Stadt Kamen, Instandsetzung Hallenbad, Neubau Kombibad am jetzigen Wellenbadstandort) vor. Ebenfalls bekannt sind die Besucherzahlen aus den vergangenen Jahren.
„Uns als SPD-Fraktion ist die Sicherstellung eines zeitgemäßen, attraktiven und nachhaltigen Badangebotes – insbesondere für den Schulbetrieb und den Vereinssport – wichtig. Für eine langfristig durchdachte Entscheidung über die Weiterführung der Freizeiteinrichtungen fehlen uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch einige notwendige Entscheidungsgrundlagen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeiten einer Folgenutzung an den jetzt von den GSW genutzten Standorten“, stellt Schäfer fest.
Aus diesem Grund beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen, dass der Rat der Stadt Bergkamen die Verwaltung mit der Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zur Zukunft der Bäderstandorte beauftragen möge. Dabei sollen folgende Szenarien geprüft werden:
–> Entwicklung des heutigen Hallenbades zum Kombi-Bad bei gleichzeitiger Aufgabe des heutigen Wellenbades, so dass für den Standort Häupenweg städtebauliche und planungsrechtliche denkbare Folgenutzungen aufzuzeigen sind.
–> Errichtung eines neuen Kombi-Bades am Standort Häupenweg, so dass nach dessen Fertigstellung eine Nachfolgenutzung für den heutigen Hallenbad-Standort unter Beachtung der städtebaulichen bzw. planungsrechtlichen Gegebenheiten zu entwickeln ist.
–> Für die Eissporthalle sind ergänzende Nutzungsvorschläge zu entwickeln, die eine möglichst ganzjährige und betriebswirtschaftlich vertretbare Gesamtnutzung ermöglichen. Alternativ sind auch hier die Möglichkeiten einer Nachfolgenutzung entweder für die Halle selbst oder für den Standort zu untersuchen, für den Fall, dass eine Schließung der Eissporthalle unvermeidbar ist.